Mehrwertsteuer Anpassungen auf 01.01.2025

Im August 2024 hat der Bundesrat eine Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung verabschiedet.

Die Änderungen, die das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz auf Anfang 2025 bringt, sind nur für einen kleinen Teil der Mehrwertsteuerpflichtigen von Bedeutung. Sie betreffen etwa die Bereiche Plattformbesteuerung oder Subventionen sowie Zusammenarbeit von Gemeinwesen.
Wichtiger sind Anpassungen und Ergänzungen in der Verordnung, die ebenfalls auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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