Covid-19

Kurzarbeit

Kurzarbeitsentschädigung bezweckt das Auffangen eines vorübergehenden Beschäftigungseinbruchs und stellt zudem eine Alternative zu drohender Entlassung dar. Die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung durch den Arbeitgeber, insbesondere die Lohnzahlungspflicht, bleibt bestehen.

Nachstehend Informationen von Zug, Luzern und Zürich:

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